WERDEN SIE PILOT BEI UNS!

Segelflieger

Bis zu 8 Flugschüler können jährlich von den Fluglehrern des Vereins zum Privatflugzeugführer ausgebildet werden. Sie können wählen zwischen PPL-A und LAPL-A.

Die Ausbildung erfolgt bei uns am Flugplatz in 3 Abschnitten:

November bis Dezember: Unterricht zum Erwerb des Funksprechzeugnisses
Januar bis April: Flugtheoretische Ausbildung
April bis Oktober: Praktische Flugausbildung

Die Kosten betragen für die

LAPL-A: ca. 5.500 €
PPL-A: ca. 8.000 €

Die Kosten verteilen sich über die Gesamtzeit der Ausbildung. Hinzu kommen die Kosten der Mitgliedschaft im KVFL. Details erfahren Sie aus unserer Gebührenordnung.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Mitgliedschaft im KVFL
  • Freude am Fliegen
  • Mindestalter zu Beginn der Ausbildung 16, bei Aushändigung der Lizenz 17 Jahre
  • Bereitschaft und Zeit zu intensivem Lernen
  • Ausreichend Zeit und Flexibilität für die Flugausbildung
  • Interesse und Bereitschaft zum sozialen Engagement im Verein.

 

AUSSERDEM ZUR VORLAGE BEI DER LUFTFAHRTBEHÖRDE

  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Pass
  • Bei Minderjährigkeit Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, ausgestellt von einem flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt)
  • Persönliche schriftliche Erklärung, dass keine Strafverfahren anhängig sind und ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregisters des Kraftfahrtbundesamtes beantragt worden sind
  • Ein Passbild beim Antrag auf Erteilung der Lizenz.

 

AUSBILDUNG ZUM ERWERB DES FUNKSPRECHZEUGNISSES

Die Ausbildung wird als Abendkurs mit ca. 8 Terminen á 02:30 angeboten. Sie umfasst die Vermittlung von Rechtsvorschriften des Luftverkehrs und des Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln.
Zum Abschluss der Ausbildung muss eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation abgelegt werden. Der theoretische Teil erfolgt nach einem standardisierten Fragenkatalog. Nach bestandener Prüfung wird das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis" deutsch oder englisch (BZF II oder BZF I) erteilt.

 

FLUGTHEORETISCHE AUSBILDUNG

Die Ausbildung wird in einem Abendkurs von ca. 60-70 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten angeboten. Zusätzlich ist Selbststudium erforderlich. Die Ausbildung umfasst die Sachthemen:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung  und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Funkverkehr
  • Allgemeine Flugsicherheit

 

Motorsegler

PRAKTISCHE FLUGAUSBILDUNG:

  • Die praktische Ausbildung hat als Ziel die Beherrschung aller fliegerischen Verfahren des Normal- und Notbetriebs, um nach Erteilung der Lizenz als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit Fluggästen sicher vom Abflugplatz zum gewählten Zielflugplatz fliegen zu können. Dazu gehört neben der handwerklichen Flugzeugführung auch die praktische Planung und Vorbereitung eines Fluges unter Beachtung von Luftverkehrsvorschriften, Flugwetter, navigatorischen Verfahren, technischem Zustand des Flugzeugs, Kraftstoffvorrat, Beladung und Schwerpunkt.

Am Ende der Ausbildung steht die praktische Prüfung mit einem von der Luftfahrtbehörde beauftragten Prüfer. Die Prüfung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der Theorie-Ausbildung abgelegt werden.

 

FLUGAUSBILDUNG ZUM ERWERB EINER LAPL(A)

Light Aircraft Pilot License LAPL (A)

Bewerber um die LAPL (A) müssen mindestens 17 Jahre alt sein und einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO ( Apruft Trainings Organitation) absolvieren.

Inhaber einer LAPL(A) für Flugzeuge sind berechtigt zum Fliegen als PIC mit einmotorigen Landflugzeugen und einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg, dabei dürfen drei Personen befördert werden, und sich zu keinem Zeitpunkt mehr als vier Personen an Bord befinden. Inhaber einer LAPL (A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach Erteilung der Lizenz 10 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Überlandflug im Alleinflug über eine Strecke von mindestens 150 km, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.

Bewerber um eine LAPL (A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben. Hierin enthalten sind 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, 6 Stunden überwachter Alleinflug (davon mindestens 3 Stunden allein Überlandflug mit mindestens einem 150 km Flug und einer abgeschlossenen Landung auf einem anderen Flugplatz)

Inhaber einer LAPL (A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten folgendes absolviert haben:

12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und einer Auffrischungsschulung (Mindestens eine Stunde) mit einem Lehrberechtigtem

 

FLUGAUSBILDUNG ZUM ERWERB EINER PPL(A)

Private Pilot License PPL (A)

Bewerber um die PPL (A) müssen mindestens 17 Jahre alt sein und einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolvieren. Bewerber um eine PPL (A) müssen mindestens 45 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen absolviert haben, wovon 5 Flugstunden in einem FSTD absolviert werden können.

Mindestflugunterricht: 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, sowie 10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Alleinüberlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km und abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen.Überlandflug im Alleinflug über eine Strecke von mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.

In der Flugausbildung mit Fluglehrer können Reisemotorsegler als zweites Muster mit ei­ner Flugzeit von nicht mehr als 15 Stunden verwendet werden.           

weitere Fragen an

Ausbildungsleiter : Harald Ziegler